Die Voraussetzungen, um als “pflegebedürftig” eingestuft zu werden, sind in Deutschland durch das elfte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Die dort festgelegten Richtlinien regeln den Anspruch auf Pflegeleistungen. Seit Januar 2017 orientiert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr daran, wie viel Zeit pro Tag ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist, sondern wie selbstständig er seinen Alltag gestalten kann.